Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss

Der Besteller erhält vom Caterer eine detaillierte Offerte, die weder für den Besteller noch für den Caterer verbindlich ist. Bei Bestellung via online Catering Shop nimmt der Caterer nach Eingang der Offert-Anfrage Kontakt auf um die Details zu klären und erstellt eine detaillierte, unverbindliche Offerte. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt der Caterer den Auftrag in schriftlicher Form. Eine Vereinbarung kommt dann zustande, sobald der Besteller diesen Auftrag bestätigt. Erfolgt die Bestätigung nicht innert der vom Caterer gesetzten Frist, verliert die Offerte ihre Gültigkeit. 

Mindestkonsumation: CHF 20.00

Bestellfristen 
 

Grösse der Veranstaltung Geben Sie Ihre Bestellung auf bis:
5 bis 50 Personen 10.00 Uhr, 2 Tage vor dem Anlass
51 bis 150 Personen 10.00 Uhr, 5 Tage vor dem Anlass
151 bis 300 Personen 10.00 Uhr, 10 Tage vor dem Anlass
300 bis 500 Personen

10.00 Uhr, 15 Tage vor dem Anlass


Wenn Bestellungen kurzfristig aufgegeben werden, muss mit Einschränkungen im Angebot gerechnet werden.

Eine Erhöhung/Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss mindestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Auftragnehmer schriftlich gemeldet werden und bedarf dessen Zustimmung. 

 

Die Bestätigung des Anlasses und die endgültige Anzahl der Teilnehmer muss vom Besteller per E-Mail erfolgen, spätestens bis zur in der Offerte angegebenen Frist. Nach Ablauf dieser Frist wird die zuletzt bekannte Anzahl Personen voll verrechnet. 

Lieferzeiten

Montag bis Freitag: 07.00 bis 17.00 Uhr. Andere Lieferzeiten nach Absprache. 

Preise

Alle aufgeführten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sind in Schweizer Franken.
Angebots- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Mitarbeiterkosten und Liefergebühren werden zusätzlich verrechnet. 

Liefergebühren                                                                                                                   

Gebäude (nur Lieferung, ohne Aufbau): keine
Ausserhalb Areal (nur Lieferung, ohne Aufbau): CHF 30.00
 

Mitarbeiterkosten

Das Aufstellen von Tischen oder Buffets, das Servieren während Ihrem Anlass und das Wegräumen von Mobiliar werden nach Aufwand verrechnet. Diese Mitarbeiterkosten sind in der Bestellung noch nicht enthalten und werden zusätzlich, nach effektivem Aufwand und gemäss folgendem Ansatz verrechnet:

  • Personalstunde Mitarbeiter CHF 45.00
  • Personalstunde Chef de Service CHF 55.00
  • Personalstunde Mitarbeiter, ausserhalb der regulären Lieferzeiten CHF 67.50
  • Personalstunde Chef de Service, ausserhalb der regulären Lieferzeiten CHF 82.50

Es werden die effektiven Kosten verrechnet.

Annullationskosten

24 Stunden vor dem Anlass: keine Kosten
12 bis 24 Stunden vor dem Anlass: 50 % des Bestellwertes
0 bis 12 Stunden vor dem Anlass: 100 % des Bestellwertes 

Abholung der bestellten Speisen und Getränke

Je nach gewähltem Angebot stellen wir Ihnen die bestellten Speisen und Getränke auch gerne zum Abholen bereit. Die Preise verstehen sich inklusive Geschirr und Verbrauchsmaterial. Nicht geöffnete und unbeschädigte Getränke nehmen wir gerne zurück. Wir stellen Ihnen den effektiven Getränkeverbrauch in Rechnung. Bitte vereinbaren Sie im Restaurant einen Termin für die Abholung. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr wird dem Auftraggeber belastet.

Zapfengeld
Für selbst mitgebrachte Weine, die durch unsere Mitarbeiter ausgeschenkt, gekühlt und / oder bereitgestellt werden, berechnen wir Ihnen ein Zapfengeld von CHF 20.00 pro Flasche.

Allergiker-Information
Unsere Gerichte werden täglich in Küchen zubereitet, in denen es verschiedene allergene Substanzen gibt. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen können wir aufgrund von Kreuzkontamination nicht völlig ausschliessen, dass ein Allergen vorhanden ist.

Geschirr Miete - Ersatzkostenreglement

Wir verrechnen keine Geschirrmiete, wenn Sie bei uns einen Anlass buchen. 
Wenn Sie Geschirr, Besteck etc. bei uns mieten, sind die Kosten für Abwasch und Reinigung im Mietpreis enthalten. Bei Zulieferung gelten unsere Lieferkosten. Fehlendes oder beschädigtes Material wird wie folgt verrechnet:

Geschirr

Teller, 28 cm 12.00   /  Stk.
Teller, 24 cm 11.00   /  Stk.
Teller, 18 cm 9.00   /  Stk.
Salat-Teller klein 7.00   /  Stk.
Suppenschale 7.00   /  Stk.
Kaffeetasse mit Unterteller 12.00   /  Stk.
Espressotasse mit Unterteller 12.00   /  Stk.

Besteck

Messer 7.00 / Stk.
Gabel 7.00 / Stk.
Suppenlöffel 7.00 / Stk.
Kaffeelöffel 3.00 / Stk.
Schöpfkelle 20.00 / Stk.
Zange 20.00 / Stk.

Gläser

Champagnerglas 7.00 / Stk.
Rotweinglas 7.00 / Stk.
Weissweinglas 7.00 / Stk.
Wasserglas, 2.5 dl 5.00 / Stk.

Zubehör

Korkenzieher 25.00 / Stk.
Grosses Messer 30.00 / Stk.
Schale 30.00 / Stk.
Platte 30.00 / Stk.
Korb 25.00 / Stk.
Thermoskanne 25.00 / Stk.

Tischtücher und Servietten

Tischtuch Stoff, weiss (1.4 x 1.9m) 15.00 / Stk.
Stoff-Serviette, weiss (50 x 50 cm) 7.00 / Stk. 

Vorauszahlung

Übersteigt die bestellte Catering-Dienstleistung den Gegenwert von CHF 10'000, so ist der Caterer berechtigt, eine Anzahlung von maximal 50 % des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf das Konto des Caterers eingezahlt werden. Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten oder aber am Vertrag festzuhalten und auf die Catering-Dienstleistung, gegebenenfalls unter Geltendmachung von Schadenersatz, zu verzichten.

Rechnungsstellung und Bezahlung

Nach Durchführung des Anlasses erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Rechnung mit detaillierter Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen), die Mehrwertsteuer, allfällige Verluste bei Retourmaterial ausgewiesen werden. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ohne Abzug eines Skonto zu begleichen.

Haftung des Veranstalters/Auftraggebers für Schäden

Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich
oder ihm selbst verursacht werden. Der Caterer kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.

Technische Einrichtung und Anschlüsse

Soweit der Caterer für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.

Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe an den Caterer. Er stellt den Caterer von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Die Verwendung von eigenen technischen/elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Caterers bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. 

Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Der Caterer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Caterer berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Caterer abzustimmen. Werden durch das Anbringen/Aufstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Veranstalter die Renovierungs-/Reparaturkosten.

Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf der Caterer die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. 

Werbung

Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Auftragnehmers beeinträchtigt, so hat dieser das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.